In einer Pressemitteilung kritisiert das Bündnis für öko-faire Beschaffung eine aktuelle Gesetzesänderung zum Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW.
Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.
Aus Sicht des Bündnisses für öko-faire Beschaffung NRW, ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, hat Nordrhein-Westfalen mit der Gesetzesänderung klar die Vorreiterrolle hinsichtlich einer modernen, an Nachhaltigkeit orientierten öffentlichen Vergabe in Deutschland verloren. Lesen Sie die ganze Pressemitteilung...
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Entfesselung auf Kosten der Arbeitnehmer*innen
Bündnis für öko-faire Beschaffung kritisiert eine aktuelle Gesetzesänderung zum Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW.