INFORMATION zur MAGNA CHARTA RUHR.2010

Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit

Mit der Abnahme von Produkten, deren Herstellung mit ausbeuterischer Kinderarbeit in Zusammenhang stehen kann, übernehmen Städte und Gemeinden der Europäischen Kulturhauptstadt Ruhr.2010 Verantwortung für die Kinder dieser Welt und ihre Lebensumstände.

Um die Kinder in aller Welt vor "ausbeuterischer Kinderarbeit" zu schützen, streben wir eine Verpflichtung der 53 Städte und Gemeinden der Kulturhauptstadt Ruhr.2010 an, ihre Vergabepraxis dahingehend zu ändern, dass keine Produkte, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstehen, beschafft werden und gleichzeitig das Recht der Kinder auf Gesundheitsschutz und Bildung geachtet werden.

Diese Verpflichtung trägt den Namen MAGNA CHARTA RUHR.2010.

Was bedeutet "Ausbeuterische Kinderarbeit"?

Nach Angaben der Vereinten Nationen und terre des hommes gehen weltweit über 250 Millionen Kinder unter 15 Jahren einer regelmäßigen Arbeit nach - das sind 20 - 30% aller Kinder. Verlässliche Zahlen über KinderarbeiterInnen gibt es nicht. 

Die Mehrheit der Kinder arbeitet im informellen Sektor auf den Straßen, in der Haus- oder Landwirtschaft, aber auch in Produktionsbetrieben, wo sie wegen ihrer körperlichen Voraussetzungen, z. B. der Körpergröße oder der flinken Finger sowie wegen des geringen Lohns und der größeren Verfügbarkeit erwachsenen Arbeiterinnen und Arbeitern vorgezogen werden.

Sie pflücken Baumwolle und Kaffee, knüpfen Teppiche, stellen Schmuck her oder drehen Zigaretten. In den Marmor-, Sand- und Granitsteinbrüchen Indiens brechen ungezählte Kinder Felsblöcke. Generell gilt, dass arbeitende Kinder zum Teil erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt sind, wie z.B. im Bergbau oder im Umgang mit Chemikalien. Sie erreichen das Erwachsenenalter oft nicht oder nur mit dauerhaften körperlichen Schäden. Die Arbeitszeiten und die sonstigen Umstände lassen in der Regel einen Schulbesuch nicht zu.

Ausbeuterische Kinderarbeit am Beispiel Indiens

Die indische Regierung gibt die Zahl arbeitender Kinder im Land mit 12,5 Millionen an. Nichtregierungsorganisationen schätzen dagegen, dass bis zu 100 Millionen Kinder in der Altersstufe der 5 ? 14-Jährigen nicht die Schule besuchen, obwohl die Arbeit von Kindern in indischen Steinbrüchen sowie in vielen anderen Bereichen der indischen Wirtschaft illegal ist. 

Kinderarbeit ist in Indien verboten. Die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Beziehung sind eindeutig. Dies betrifft sowohl die Arbeit an sich als auch die oftmals damit verbundene Schuldknechtschaft. Die indische Verfassung von 1950 verbietet Menschenhandel und Zwangsarbeit, erlaubt keine Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in Minen, Fabriken oder weiteren gefährlichen Produktionszweigen und fordert, dass Kinder in einem gesunden Umfeld in Freiheit und Würde leben können. Die Verfassung sieht eine unentgeltliche und obligatorische Schulbildung für alle Kinder unter 14 Jahren vor.

Diese wird in weiten Teilen des Landes nicht eingehalten und Verstöße dagegen kaum geahndet.

Daher gilt: Durch die Wahl eines Produktes, das ohne den Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wird, können wir ein deutliches Zeichen setzen.

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