Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Arbeitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss. Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen.
√ Wir verpflichten uns, die öffentliche Beschaffung vermehrt an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.
√ Wir verpflichten uns, bis 2030 50 % unserer Einkäufe in den sensiblen Produktgruppen so zu tätigen und zu dokumentieren, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, wo möglich weiterer ILO-Normen und wo möglich darüber hinaus die Kriterien des Fairen Handels über Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise belegt werden muss.
√ Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir bis 20__ alle Produkte in den sensiblen Produktgruppen die für die Faire Beschaffung in der Verwaltung und in unseren Einrichtungen relevant sind, erfassen. Dazu ermitteln und dokumentieren wir alle Verwaltungseinheiten/Einrichtungen/Stellen, die in den identifizierten Produktgruppen Güter und Dienstleistungen einkaufen. Wir informieren diese Stellen über unser Vorhaben zur Fairen >Beschaffung, vereinbaren ein Vorgehen zur Überprüfung der Zielerreichung und geben eine zentrale Ansprechperson für das Thema an.