Die sieben Ziele der Charta

Ziele I und II: Faire öffentliche Beschaffung

Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Arbeitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss. Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen.

Wir verpflichten uns, die öffentliche Beschaffung vermehrt an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Wir verpflichten uns, bis 2030 50 % unserer Einkäufe in den sensiblen Produktgruppen so zu tätigen und zu dokumentieren, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, wo möglich weiterer ILO-Normen und wo möglich darüber hinaus die Kriterien des Fairen Handels über Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise belegt werden muss.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir bis 20__ alle Produkte in den sensiblen Produktgruppen die für die Faire Beschaffung in der Verwaltung und in unseren Einrichtungen relevant sind, erfassen. Dazu ermitteln und dokumentieren wir alle Verwaltungseinheiten/Einrichtungen/Stellen, die in den identifizierten Produktgruppen Güter und Dienstleistungen einkaufen. Wir informieren diese Stellen über unser Vorhaben zur Fairen >Beschaffung, vereinbaren ein Vorgehen zur Überprüfung der Zielerreichung und geben eine zentrale Ansprechperson für das Thema an.

Ziel III: Fairtrade-Towns-Kampagne, Faires Stadtmarketing, Faire Veranstaltungen

Wir unterstützen aktiv die Fairtrade-Towns-Kampagne, informieren über den Fairen Handel, stärken das Thema im Stadtmarketing und erhöhen den Anteil fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen.

Wir unterstützen gemeinsam mit den lokalen Akteuren aktiv den Fairtrade-Towns-Prozess bzw. stoßen einen solchen an, sofern wir noch nicht Fairtrade-Town sind.

Wir verpflichten uns, jedes Jahr mindestens zwei eigene Veranstaltungen zum Fairen Handel oder zur Fairen öffentlichen Beschaffung durchzuführen (z.B. im Rahmen der Fairen Woche). Zudem unterstützen wir Aktivitäten zum Fairen Handel und zur Fairen Beschaffung durch interne und externe Öffentlichkeitsarbeit. In Kooperation mit der Zivilgesellschaft bietet unser Stadtmarketing bis 2030 mindestens ein faires Produkt an.

Ziel IV: Wirtschaftliche Förderung nachhaltiger Unternehmen

Wir unterstützen im Rahmen der Wirtschaftsförderung Projekte von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern.

Wenn wir neue Unternehmen in unserer Kommune begrüßen, machen wir darauf aufmerksam, dass wir als Teil der Fairen Metropole Ruhr die Prinzipien des Fairen Handels und der Fairen Beschaffung verfolgen und laden Unternehmen dazu ein, sich diesem Engagement anzuschließen.

Ziel V: Fairer Handel und Bildungsarbeit

Wir erhöhen in der Metropole Ruhr die Anzahl der Fairtrade-Schools, Faire KITAs, Fairtrade-Universities (Universitäten und Hochschulen) sowie der Fairen Jugendhäuser.

Wir treiben die Auszeichnung unserer kommunalen Einrichtungen voran und unterstützen weitere Einrichtungen auf dem Weg, sich auszeichnen zu lassen.

Bis zum Jahr 2030 verankern wir das Konzept von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Profilen aller Schulen und KiTas unserer Kommune.

Ziel VI: Faire Städtepartnerschaften

Wir thematisieren den Fairen Handel und die Faire öffentliche Beschaffung im Rahmen unserer Städtepartnerschaften.

Wir tauschen uns regelmäßig mit europäischen und/oder internationalen Partnerstädten zum Fairen Handel und zur Fairen Beschaffung aus und thematisieren den Fairen Handel/die Faire Beschaffung bei  Delegationsreisen und ähnlichen Treffen.

Ziel VII: Ansprechperson für den Fairen Handel

Wir benennen in unserer Kommune mindestens eine Ansprechperson für Fairen Handel/Faire Beschaffung.

Wir statten die Stelle, die koordinierend für Fairen Handel/Faire öffentliche Beschaffung zuständig ist, mit ausreichend Ressourcen aus. Dabei nehmen wir ggf. öffentliche Fördermöglichkeiten in Anspruch.

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