Wissenswertes

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Globaler Süden / Globaler Norden

Der Begriff Globaler Süden beschreibt gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Benachteiligung im globalen Machtgefüge, während der Globale Norden für privilegierte Positionen steht. Diese Unterscheidung verweist auf die ungleichen kolonialen Erfahrungen – einerseits als Ausgebeutete, andererseits als Profiteure.

Begriffe wie „Entwicklungsländer“ oder „Dritte Welt“ spiegeln eine eurozentrische Sichtweise wider, die Rückständigkeit suggeriert und die Länder des Südens als hilfsbedürftig darstellt. Demgegenüber benennt das Begriffspaar Globaler Süden/Norden unterschiedliche Machtpositionen im globalen Kontext – jenseits geografischer Grenzen.

So gehören Länder wie Australien oder Deutschland zum Globalen Norden, auch wenn es dort marginalisierte Gruppen gibt, die eher dem Globalen Süden zugeordnet werden können. Umgekehrt leben auch im Globalen Süden privilegierte Menschen, etwa durch Hautfarbe oder ökonomische Ressourcen.

Quelle: Bildung trifft Entwicklung (BtE)/Engagement Global

Die Beziehungen zwischen dem Globalen Norden und Süden sind bis heute durch eine gemeinsame koloniale Vergangenheit geprägt. In Jahrhunderten europäischer Expansion wurden globale Machtverhältnisse geschaffen, von denen der Globale Norden bis heute profitiert. 1914 waren rund 85 % der Erde kolonial besetzt – der Kolonialismus war nicht nur territoriale Herrschaft, sondern ein dauerhaftes System aus Gewalt, Kontrolle und Wissensproduktion.

Auch nach dem formalen Ende kolonialer Herrschaft wirken seine Strukturen weiter. Sie zeigen sich in Politik, Wirtschaft, Bildung und Alltagsdenken. (Quelle: glokal e.V.)

Offizielle Definition der Fair-Handels-Akteure

Der Faire Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzent*innen und Arbeiter*innen – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Fair-Handels-Organisationen engagieren sich (gemeinsam mit Verbraucher*innen) für die Unterstützung der Produzent*innen, die Bewusstseinsbildung sowie die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels.

Die zehn Grundsätze des Fairen Handels der Welt-Fair-Handels-Organisation (WFTO):

Glaubwürdige Siegel des Fairen Handels

Der Begriff „fair“ ist rechtlich nicht geschützt. Daher erkennen wir im Rahmen unseres Projektes ausschließlich anerkannte Siegel und Unternehmen des Fairen Handels an, die sich unabhängig kontrollieren lassen und sich gemeinsam auf Fairtrade-Standards geeinigt haben.

Hierzu gehören die Fair-Handels-Unternehmen GEPA, El Puente, WeltPartner, GLOBO Fairtrade und Banafair sowie das Fairtrade-Siegel, Fair for Live, Naturland Fair, SPP und das Siegel der Welt-Fair-Handels-Organisation (WFTO).

Außerdem anerkannt werden alle Produkte, die Sie in einem Weltladen kaufen können, da diese anerkannten Lieferanten die Kriterien der Konvention der Weltläden erfüllen.

Bei Textilien werden neben den Siegeln Fairtrade-Cotton und Fairtrade Textile Production außerdem das GOTS-Siegel, der Grüne Knopf sowie die Fairwear Foundation anerkannt.

Erkennungszeichen des Fairen Handels:

Quelle: Forum Fairer Handel

Faire öffentliche Beschaffung

Alle öffentlichen Einrichtungen (kommunale, Landes- und Bundesebene) kaufen mit Steuergeldern Waren ein. Auf kommunaler Ebene spielen zum Beispiel folgende Produkte im öffentlichen Einkauf eine wichtige Rolle:

  • Textilien und Lederprodukte für Arbeitsbekleidung wie z.B. Uniformen und Schutzbekleidung für Feuerwehr, Polizei oder die Müllabfuhr
  • Holzprodukte für den Bereich „Grün“ wie Parkbänke oder Brücken, für den Hochbau oder Schulmöbel
  • Landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee, Tee, Zucker, Pflanzen und Schnittblumen
  • Sportartikel und -geräte wie Bälle, Trikots, Sporthosen, Laufshirts und Turnmatten für Schulen und Sportveranstaltungen wie Stadtmeisterschaften, Marathonläufe oder Turniere
  • Spielwaren wie z.B. Stofftiere, Holzspielzeug und Brettspiele für Schulen und Kitas
  • Naturkautschukprodukte wie z.B. Autoreifen, Putzhandschuhe oder Büromaterialien wie Radiergummis
  • Natursteine wie Bau- und Pflastersteine
  • Büromaterialien wie z.B. Kopierpapier, Bleistifte, Klemmbretter etc.
  • Informations- und Kommunikationstechnik wie z.B. Mobiltelefone, Computer und Computerzubehör wie Computermäuse und Drucker
  • Teppiche, z.B. für repräsentative Räume im Rathaus

Neben Direkteinkäufen und freihändiger Vergabe wird eine Vielzahl von Produkten über Ausschreibungsverfahren angeschafft. Zur Regelung dieser Verfahren existieren auf Bundes- und Länderebene unterschiedliche Gesetze und Verordnungen.

Zentraler Bestandteil einer Fairen öffentlichen Beschaffung ist die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der globalen Produktionskette vor allem in Ländern des globalen Südens. Die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz ILO) sollten als Mindeststandards bei Einkäufen der öffentlichen Hand verbindlich berücksichtigt werden, vor allem die sog. ILO-Kernarbeitsnormen.

ILO-Kernarbeitsnormen

Die Internationale Arbeitsorganisation (kurz ILO für International Labour Organization) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die ILO entwickelt und formuliert verbindliche internationale Arbeits- und Sozialstandards und sorgt für ihre Umsetzung. Hauptziele der ILO sind die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs.

Die ILO-Kernarbeitsnormen befassen sich mit den folgenden Bereichen:

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98)
Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 100 und 111)
Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)

Sie haben den Status internationaler Rechtsinstrumente, die Kernarbeitsnormen erhalten durch die Ratifizierung von Übereinkommen Rechtsverbindlichkeit. Nach der Ratifizierung überprüft die ILO regelmäßig ihre juristische und faktische Umsetzung auf internationaler Ebene.

Bislang haben über 138 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert. Alle 187 Mitgliedsstaaten müssen in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von Arbeitsnormen Bericht erstatten, unabhängig davon, ob eine Ratifizierung der Übereinkommen stattgefunden hat. Staaten, die die Übereinkommen nicht ratifiziert haben werden aufgefordert zu erklären, warum eine Ratifizierung nicht möglich ist und wie man die Normen trotzdem einhält. Entscheidend ist, dass die Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten haben und damit universell gelten.

Weiterführende Links

Eine Welt

Die Erde vom Weltraum aus betrachtet – das war vor fast fünfzig Jahren noch ein ziemlich sensationelles Bild. 1972 fotografierte die Apollo-17-Crew den blauen Planeten. Das Bild wurde zum Symbol für die Zerbrechlichkeit unseres Planeten, aber auch dafür, dass es für die Menschheit nur diese „Eine Welt“ gibt. „Eine Welt“ ist ein Begriff der Entwicklungspolitik, der im Gegensatz zum Begriff der „Dritten Welt“ für ein neues Verständnis der Entwicklungszusammenarbeit steht, dass sich zu Anfang der 1970er Jahre herausbildete. Der Begriff der „Einen Welt“ betont im Gegensatz zu den älteren Begrifflichkeiten von Erster und Dritter Welt, die Gleichberechtigung, den partnerschaftlichen Umgang sowie die gemeinsame Verantwortung zwischen dem Globalen Süden und dem Globalen Norden. Zugleich erinnert der Begriff „Eine Welt“ daran, dass es nur eine Erde gibt, die es zu bewahren gilt. Er hat in seiner neuen Bedeutung auch einen gewissen Eingang in andere Sprachen gefunden, z. B. Englisch (One World) und Esperanto (unu mondo).

Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bildet den globalen Handlungsrahmen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Damit ersetzte sie 2015 die Millennium Deklaration sowie die acht Millennium Entwicklungsziele mit den siebzehn Zielen für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).

Die 17 SDGs sind ein universaler Aufruf zum Handeln an alle Länder – des Globalen Nordens und des Globalen Südens – um in einer globalen Partnerschaft Armut zu beenden, Ungleichheiten zu reduzieren, die Umwelt zu schützen, sowie Frieden und Wohlstand für alle Menschen bis 2030 zu erreichen. Mit der Verabschiedung der SDGs erkennen die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an, dass Entwicklung soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit in Einklang bringen muss, um das Leben zukünftiger Generationen zu verbessern.