Faire öffentliche Beschaffung

Alle öffentlichen Einrichtungen (kommunale, Landes- und Bundesebene) kaufen mit Steuergeldern Waren ein. Auf kommunaler Ebene spielen zum Beispiel folgende Produkte im öffentlichen Einkauf eine wichtige Rolle:

  • Textilien und Lederprodukte für Arbeitsbekleidung wie z.B. Uniformen und Schutzbekleidung für Feuerwehr, Polizei oder die Müllabfuhr
  • Holzprodukte für den Bereich „Grün“ wie Parkbänke oder Brücken, für den Hochbau oder Schulmöbel
  • Landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee, Tee, Zucker, Pflanzen und Schnittblumen
  • Sportartikel und -geräte wie Bälle, Trikots, Sporthosen, Laufshirts und Turnmatten für Schulen und Sportveranstaltungen wie Stadtmeisterschaften, Marathonläufe oder Turniere
  • Spielwaren, wie z.B. Stofftiere, Holzspielzeug und Brettspiele für Schulen und Kitas
  • Naturkautschukprodukte wie z.B. Autoreifen, Putzhandschuhe oder Büromaterialien wie Radiergummis
  • Natursteine wie Bau- und Pflastersteine
  • Büromaterialien wie z.B. Kopierpapier, Bleistifte, Klemmbretter etc.
  • Informations- und Kommunikationstechnik wie z.B. Mobiltelefone, Computer und Computerzubehör wie Computermäuse und Drucker
  • Teppiche, z.B. für repräsentative Räume im Rathaus


Neben Direkteinkäufen und freihändiger Vergabe wird eine Vielzahl von Produkten über Ausschreibungsverfahren angeschafft. Zur Regelung dieser Verfahren existieren auf Bundes- und Länderebene unterschiedliche Gesetze und Verordnungen.

Zentraler Bestandteil einer Fairen öffentlichen Beschaffung ist die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der globalen Produktionskette vor allem in Ländern des globalen Südens. Die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz ILO) sollten als Mindeststandards bei Einkäufen der öffentlichen Hand verbindlich berücksichtigt werden, vor allem die sog. acht Kernarbeitsnormen.ILO-Kernarbeitsnormen

Die Europäische Union (EU) erließ 2014 eine Vergaberichtlinie, welche ökologische und soziale (menschenrechtliche) Kriterien als explizite Vergabegrundsätze festlegt. Sie gelten seitdem nicht mehr als vergabefremd. Die Vergaberichtlinie wurde im April 2016 in nationales Recht umgesetzt. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 ff GWB Teil IV und VGV) werden die Vergaben oberhalb des EU Schwellenwerts geregelt, diese liegt Stand 2021 bei 214.000 €.

In NRW hatte die Landesregierung im März 2018 das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW mit RVO) "entfesselt". Damit wurden die ILO Kernarbeitsnormen, Aspekte zum Fairen Handel sowie ökologische Kriterien im öffentlichen-Einkauf aus dem Gesetz gestrichen.

Für Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 auf Bundesebene erlassen. NRW hat diese im Juni 2018 mit landesspezifischen Besonderheiten in Kraft gesetzt. (UVgO).

Im Herbst 2020 trat die Vergabestatistikordnung (nach §98 GWB) in Kraft. Zum ersten Mal werden so in Deutschland grundlegende Daten zu öffentlichen Aufträgen bundesweit statistisch erfasst. Öffentliche Auftraggeber müssen ab einem Auftragswert von 25.000 € eine Meldung über die Vergabe an das statistische Bundesamt übermitteln. Diese ermöglicht die statistische Erhebung von Beschaffungen nach Nachhaltigkeitskriterien, also auch soziale Aspekte im Sinne der ILO Normen. Angegeben werden muss, ob diese Kriterien Gegenstand der Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. der besonderen Ausführungsbestimmungen waren.

Ab dem 1. Oktober 2020 beginnt die Meldepflicht für Berichtsstellen und ab Ende 2021 werden erstmalig aggregierte Vergabedaten veröffentlicht.

Diese sozialen Kriterien sowie weitere Aspekte wie die Einhaltung eines existenzsichernden Lohnes oder die Kriterien des Fairen Handels ebenso wie Umweltkriterien können beim öffentlichen Einkauf in allen Verfahrensarten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dies in der Leistungsbeschreibung genau zu formulieren. Für die Formulierung solcher Anforderungen sowie eine Übersicht über glaubwürdige Siegel finden sich gute Beispiele verschiedener Kommunen in den unten aufgeführten Datenbanken.

Eine Übersicht über die in NRW geltenden Gesetze und Verordnungen findet sich auch als pdf zum Herunterladen hier.

 

Auswahl weiterführender Info-Plattformen und Nachweisübersichten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Auswahl weiterer Organisationen und Kampagnen zum Thema (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einverstanden