Beitrag vom 15. April 2026

Handreichung FAIRgabe-Bündnis NRW: Kommunale Freiheiten nutzen – Nachhaltigkeit fördern!

Das Vergaberecht im Unterschwellenbereich befindet sich im Umbruch. Direktauftragsgrenzen werden angehoben, Verfahrensvorgaben vereinfacht, der formale Aufwand reduziert. Was politisch als Bürokratieabbau verkauft wird, geht in der Praxis häufig zulasten von Nachhaltigkeit: Ökologische Kriterien, soziale Mindeststandards und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten geraten zunehmend unter Druck.

 

Doch Kommunen können die neu entstehenden Freiräume auch aktiv für eine nachhaltige Beschaffung nutzen, indem sie gezielt Anreize für ökologisch und sozial nachhaltige Angebote setzen.

Um sie dabei zu unterstützen, in Satzungen und Dienstanweisungen nachhaltige Beschaffung systematisch zu fördern und durch klare Formulierungen eine nachhaltige Vergabe rechtssicher zu gestalten, wurde diese juristische Handreichung in Auftrag gegeben. Ihre Erstellung wurde von Mitgliedern des FAIRgabe-Bündnisses NRW unterstützt.

Das FAIRgabe-Bündnis NRW ist ein Zusammenschluss verschiedener meist zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit und gemeinsam als Bündnis seit vielen Jahren für bessere Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten sowie für eine nachhaltige, vor allem sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung einsetzen. Das Bündnis ruft Politik, öffentliche Hand und Unternehmen dazu auf, ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verantwortung gerecht zu werden, indem sie grundlegende Sozialstandards in ihren internationalen Lieferketten einfordern und für deren Umsetzung bzw. Einhaltung Sorge tragen.

Lesen Sie hier die Handreichung “Kommunale Freiheiten nutzen – Nachhaltigkeit fördern! Handreichung zur nachhaltigen Beschaffung in Satzungen und Dienstanweisungen“ und lernen Sie, wie Sie soziale und ökologische Mindeststandards rechtssicher in Ihre Vergabeprozesse verankern.

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