ILO-Kernarbeitsnormen

Die Internationale Arbeitsorganisation (kurz ILO für International Labour Organization) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die ILO entwickelt und formuliert verbindliche internationale Arbeits- und Sozialstandards und sorgt für ihre Umsetzung. Hauptziele der ILO sind die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs.

In acht Übereinkommen, die auch als ILO-Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, legte die ILO das Grundgerüst für internationale Arbeits- und Sozialstandards fest.

Die ILO-Kernarbeitsnormen befassen sich mit den folgenden Bereichen:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98)
  • Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 100 und 111)
  • Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)

Sie haben den Status internationaler Rechtsinstrumente, die Kernarbeitsnormen erhalten durch die Ratifizierung von Übereinkommen Rechtsverbindlichkeit. Nach der Ratifizierung überprüft die ILO regelmäßig ihre juristische und faktische Umsetzung auf internationaler Ebene.

Bislang haben über 138 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert. Alle 187 Mitgliedsstaaten müssen in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von Arbeitsnormen Bericht erstatten, unabhängig davon, ob eine Ratifizierung der Übereinkommen stattgefunden hat. Staaten, die die Übereinkommen nicht ratifiziert haben werden aufgefordert zu erklären, warum eine Ratifizierung nicht möglich ist und wie man die Normen trotzdem einhält. Entscheidend ist, dass die Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten haben und damit universell gelten.

 

Weiterführende Links:

www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen

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